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Existenzgründer

Unser Gesellschafter-Geschäftsführer Maik Schiemann hält steuerliche Vorträge für Existenzgründer in der Handelskammer Hamburg. Besuchen Sie uns gerne. Natürlich bieten wir darüber hinaus für Existenzgründer die üblichen Leistungspakete:

Rundum-Service aus einer Hand
Wir bieten Existenzgründern einen Rundum-Service aus einer Hand an. Damit lassen sich zeitaufwändige, fehleranfällige und teilweise teure Abstimmungen zwischen verschiedenen Rechts- und Steuerberatern für Existenzgründer vermeiden.
  
Arbeitshilfen
Wie geben unseren Existenzgründern einfache und wirksame Arbeitshilfen an die Hand. Beispielsweise verfügen wir über erprobte Vorlagen für Planungsrechnungen (bspw. Kapitalbedarfsrechung, Rentabilitätsrechnung, Erfolgsrechnung) und Business-Pläne.
   
Grundlagenwissen, Rechtsform, Fördermittel etc.
Wir statten unsere Existenzgründer mit dem notwendigen steuerlichen und rechtlichen Grundlagenwissen aus oder nehmen Ihnen Teilaufgaben davon ab. Wir zeigen Existenzgründern die steuerlich und rechtlich optimale Rechtsform auf und begleiten die Gründung. Teilweise können wir Hinweise auf öffentliche Fördermittel geben. Außerdem begleiten bzw. erledigen wir bei Bedarf die entsprechenden Anmeldungen, beispielsweise Anmeldung beim Gewerbeamt, Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft. Teilweise unterstützen wir Existenzgründer in Bankgesprächen und geben ggf. Hinweise auf Förderbürgschaften. Sofern im Rahmen der Existenzgründung wesentliche Verträge geschlossen werden, prüfen wir diese rechtlich und wirtschaftlich gegen und geben Argumentationshilfen für Verhandlungen oder nehmen selbst an Verhandlungen teil.
 
Im Ergebnis bieten wir Existenzgründern nahezu das komplette Leistungsspektrum, das sie aus steuerlicher, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht für die Existenzgründung benötigen.
   
Gründungszuschuss
Seit dem 28.12.2011 wird der Gründungszuschuss nur noch als sogenannte „Kann-Leistung“ im Rahmen eines Ermessens für 6 Monate (statt bisher 9 Monaten) geleistet.

Wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Existenzgründer einen Anspruch auf den Gründungszuschuss haben. Wir unterstützen Existenzgründer, die den Gründungszuschuss beantragen, von der Antragsstellung über den Business-Plan bis zur Bewilligung des Gründungszuschusses.

Fachgutachterliche Stellungnahmen
Wir verfügen über das notwendige Wissen und über die notwendige Erfahrung, um die Erfolgsaussichten von Gründungsvorhaben zu beurteilen. Wir können damit fachgutachterliche Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Existenzgründungen nach § 57 Abs. 2 Nr. 3 SGB III abgeben, die eine Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses sind.
    
Kostenloses und unverbindliches Informationsgespräch
Existenzgründern bieten wir -wie allen neuen Mandanten- ein kostenloses und für Sie völlig unverbindliches Informationsgespräch an. Dabei besprechen wir gemeinsam, wie wir Sie am besten unterstützen können. Häufig können Existenzgründer Unterlagen vorbereiten oder in Eigenregie erledigen und dadurch Kosten sparen. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Arbeiten Sie selbst erledigen können oder wollen und erklären Ihnen bei Bedarf, wie Sie das am einfachsten machen.
 
Laufende Betreuung
Nach der Existenzgründung übernehmen wir selbstverständlich gerne die laufende steuerliche und rechtliche Beratung.