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Fachübergreifende Lösungen

Sanierungs- und Finanzierungsberatung
- Banken erwarten neben werthaltigen dinglichen oder persönlichen Sicherheiten i.d.R. ein schlüssiges Geschäftsmodell. Wenn das Geschäftsmodell bspw. durch eine längerfristige Ertrags- oder Liquiditätsschwäche in Frage gestellt ist, wird eine Fremdfinanzierung für Unternehmen schwierig. Das Problem verstärkt sich, wenn mit Banken bereits über Tilgungsaussetzungen oder Zinsstundungen verhandelt wird.
- Auf der Grundlage der jüngsten Geschäftsentwicklung analysieren wir die Unternehmenslage. Dabei überprüfen wir insbesondere das Unternehmensumfeld, die Branchenentwicklung und die internen Unternehmensverhältnisse.
- Darauf aufbauend stellen wir das Krisenstadium fest. So unterscheidet man zwischen Stakeholderkrise, Strategiekrise, Produkt- und Absatzkrise, Erfolgskrise, Liquiditätskrise und Insolvenzreife. Anschließend analysieren wir die Krisenursachen.
- Auf dieser Grundlage können wir die Unternehmesfortführung beurteilen und ggf. Empfehlungen geben, wie die Unternehmenskrise abhängig vom Krisenstadium bewältigt werden kann.
- Unabhängig vom Ziel einer Sanierung ergeben sich für die Geschäftsführer oder Vorstände häufig rechtliche Fragen. Beispielsweise können Geschäftsführer von GmbHs oder Vorstände von Aktiengesellschaften im Falle von Insolvenzstraftaten persönlich haftbar gemacht werden. Um dies zu vermeiden, ist u.a. beispielsweise eine genaue Dokumentation der regelmäßigen Fortführungsprognosen zu empfehlen. Weitere rechtliche Problemzonen können sich beispielsweise infolge des Anfechtungsrechts der §§ 129 ff. InsO oder der Sorgfaltspflichten der Geschäftsführungsorgane ergeben (bspw. § 43 GmbHG, § 93 AktG).
 
Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolgen
- Wir beraten Umwandlungen, insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) wie auch nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) unter Beachtung der jeweils einschlägigen steuerlichen Regelungen (bspw. Umwandlungssteuergesetz, § 6 Abs. 5 EStG, Grunderwerbsteuergesetz etc.).
- Für Unternehmensnachfolgen bieten wir steuerlich und erb- bzw. familienrechtlich abgestimmte Lösungen an. Insbesondere durch die seit 2009 anzuwendenden weitgehenden Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften sind Übertragungen von Betriebsvermögen aus schenkungsteuerlicher Sicht vergleichsweise „günstig“ möglich. So lässt sich bei vielen kleinen- und mittelständischen Betrieben eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer ganz vermeiden. Bei rechtzeitiger Gestaltung lassen sich steuerliche Freibeträge teilweise mehrfach nutzen (10-Jahres-Frist).
- Häufig ergibt sich weiterer rechtlicher Handlungsbedarf, beispielsweise sind Gesellschaftsverträge, Dienstleistungsverträge oder sonstige Verträge anzupassen oder zu erstellen. Diese Arbeiten bieten wir als interdisziplinär arbeitende Partnerschaft aus einer Hand an.
- Soweit arbeitsrechtliche Sachverhalte zu würdigen sind, beispielsweise bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB, bieten wir auch hierzu Lösungen aus einer Hand an.
 
Betriebswirtschaftliche Beratung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Wir bieten unseren Mandanten insbesondere bei der Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, aber auch bspw. in der Kosten- und Leistungsrechnung eine einfache und kosteneffiziente Alternative zu externen Unternehmensberatern.
- Zusätzlich zu den Standardansätzen der betriebswirtschaftlichen Beratung bieten wir eine Verknüpfung der betriebswirtschaftlichen Beratung mit steuerlichen und rechtlichen Aspekten.
- Soweit wir Investitionen und Finanzierungen bereits aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchleuchtet haben, ergibt sich regelmäßig ein deutlich niedrigerer Aufwand für die Umsetzung der Investitions- und Finanzierungsvorhaben. So können wir beispielsweise häufig recht zügig die entsprechenden Vertragswerke aus den bereits bestehenden betriebswirtschaftlichen Unterlagen ableiten.
 
 
Projekte (bspw. Immobilien, Windkarftanlagen, Solaranlagen)
- Immobilien werden häufig durch mehrere Eigentümer finanziert. In der Regel werden hierfür vermögensverwaltende GmbH & Co. KGs verwendet. Dennoch können in besonderen Fällen andere Rechtsträger nicht nur aus steuerlichen Gründen von Vorteil sein. In der Regel wird den steuerlichen Themenkreisen zum gewerblichen Grundstückshandel, dem sog. Bauherrenerlass und der grunderwerbsteuerlichen Optimierung besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Im Rahmen solcher Projekte erstellen wir das steuerliche Konzept und überwachen dessen Umsetzung. Bedarfsweise erstellen wir steuerliche Gutachten. Falls sinnvoll, beantragen und begründen wir Anträge auf verbindliche Auskunft der Finanzbehörden.
- Häufig finanzieren mehrere Eigner Fotovoltaikanlagen (sog. Bürgersolaranlagen) oder Windkraftanlagen (sog. Bürgerwindkraftanlage) gemeinsam. Hierfür bieten wir steuerliche Lösungen an. Neben den bekannten Standardlösungen in Gestalt von GmbH & Co. KGs beraten wir auch etwas „exotischere“ Finanzierungen, bspw. durch partiarische Darlehen oder Genusskapital.
- Sofern Projekte als sog. geschlossene Fonds öffentlich angeboten werden, betreuen wir die Konzeption auch durch das Gestattungsverfahren des Verkaufsprospektes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
- Bei der Projektfinanzierung profitieren unsere Mandanten in besonderem Maße von unserem interdisziplinären und lösungsorientieren Beratungsansatz. So können wir neben der steuerlichen Projektkonzeption eine weitgehende rechtliche Beratung aus einer Hand gewährleisten.